Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.09.1986

Rechtsprechung
   BFH, 02.09.1986 - VII B 52/86   

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https://dejure.org/1986,7553
BFH, 02.09.1986 - VII B 52/86 (https://dejure.org/1986,7553)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1986 - VII B 52/86 (https://dejure.org/1986,7553)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1986 - VII B 52/86 (https://dejure.org/1986,7553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 172
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82

    Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme -

    Auszug aus BFH, 02.09.1986 - VII B 52/86
    Die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer wird durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs durch Unternehmer - § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 und 2 UStG 1980 - nicht in Frage gestellt (Senat, Urteil vom 5. Juni 1985 VII R 57/82, BFHE 144, 290, 293 f., BStBl II 1985, 688, 690).
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85

    Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe -

    Entsprechend hat der Senat mit Urteil vom 5. Juni 1985 VII R 57/82 (BFHE 144, 290, 293, BStBl II 1985, 688) im Anschluß an das Urteil des V. Senats des BFH vom 7. Juli 1983 V R 197/81 (BFHE 139, 310, 312, BStBl II 1984, 70, 71) in einem vergleichbaren Fall entschieden und inzwischen mehrfach bestätigt (vgl. zuletzt Beschluß vom 2. September 1986 VII B 52/86, BFH/NV 1987, 172).
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Wirtschaftliche Interessen sind indes nicht geeignet, eine Aussetzung des Verfahrens zu erreichen (z.B. BFH-Beschluss vom 02.09.1987 - VII B 52/86, BFH/NV 1987, 172; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 74 Rz 3; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 74 FGO Rz 51).
  • BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84

    Rechtfertigung einer Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheids

    Es ist davon auszugehen, daß der Senat auch künftig an dieser Auffassung festhält, zumal er die genannte Entscheidung inzwischen wiederholt zur Grundlage weiterer Entscheidungen gemacht hat (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1986 VII S 5/86, BFH/NV 1987, 10, und vom 2. September 1986 VII B 52/86, BFH/NV 1987, 172).
  • BFH, 19.08.1987 - VIII R 24/87

    Schriftliche Einlegung einer Revision beim Finanzgericht binnen eines Monats nach

    Das FA weist zutreffend darauf hin, daß diese Vorschrift im Streitfall schon deshalb nicht verletzt sein kann, weil eine Person, die notwendig hätte beigeladen werden müssen, aber nicht beigeladen worden ist, kein Verfahrensbeteiligter ist; denn Verfahrensbeteiligte sind nach § 57 FGO nur der Kläger, der Beklagte, der Beigeladene und die dem Verfahren beigetretene Behörde (BFH-Beschluß vom 30. September 1986 VIII R 81/83, BFH/NV 1987 S. 172).
  • FG Hamburg, 24.07.1996 - II 142/92

    Zulässigkeit der Klage bei fehlerhafter Bezeichnung eines Beteiligten ;

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Rechtsprechung
   BFH, 30.09.1986 - VIII R 81/83   

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https://dejure.org/1986,14380
BFH, 30.09.1986 - VIII R 81/83 (https://dejure.org/1986,14380)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1986 - VIII R 81/83 (https://dejure.org/1986,14380)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1986 - VIII R 81/83 (https://dejure.org/1986,14380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 172
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.03.1970 - I R 141/69

    Steuerbescheide - Einspruchsentscheidungen - Gesamtrechtsnachfolge - Adressat

    Auszug aus BFH, 30.09.1986 - VIII R 81/83
    Das Urteil des FG sei nicht wirksam bekanntgegeben worden, da es klägerseits an einen nicht mehr existenten Adressaten gerichtet sei (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. März 1970 I R 141/69, BFHE 98, 531, BStBl II 1970, 501).
  • BFH, 19.08.1987 - VIII R 24/87

    Schriftliche Einlegung einer Revision beim Finanzgericht binnen eines Monats nach

    Das FA weist zutreffend darauf hin, daß diese Vorschrift im Streitfall schon deshalb nicht verletzt sein kann, weil eine Person, die notwendig hätte beigeladen werden müssen, aber nicht beigeladen worden ist, kein Verfahrensbeteiligter ist; denn Verfahrensbeteiligte sind nach § 57 FGO nur der Kläger, der Beklagte, der Beigeladene und die dem Verfahren beigetretene Behörde (BFH-Beschluß vom 30. September 1986 VIII R 81/83, BFH/NV 1987 S. 172).
  • FG Hamburg, 24.07.1996 - II 142/92

    Zulässigkeit der Klage bei fehlerhafter Bezeichnung eines Beteiligten ;

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